Corona-Hinweis

Einlass

Alle Besucher:innen der Nachtansichten werden auf einen gültigen 3-G-Nachweis sowie ein gültiges Nachtansichten 2020-Bändchen kontrolliert. Nach dem Eintreten in die jeweiligen Institutionen sollten die Hände desinfiziert werden. Des Weiteren müssen die ausgeschilderten AHA-Regeln eingehalten werden.

Gültige 3-G-Nachweise sind: 

  • ein offizielles Impfzertifikat (vollständiger Impfschutz)
  • eine ärztliche Genesungsbescheinigung nicht älter als 6 Monate 
  • ein negatives Schnelltestergebnis von einem zertifizierten Testzentrum, nicht älter als 48 Stunden (frühester Testzeitpunkt: 17.09.21 um 1 Uhr).
  • Schüler:innen ab 16 Jahren mit Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren mit Altersnachweis (gelten durch die Schultestung als getestet)

Maskenpflicht

Für alle Besucher:innen gilt ab den Warteschlangen in allen Institutionen eine generelle Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske).

Beschränkung der Personenzahl 

Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den jeweiligen Kulturorten aufhalten dürfen, sind individuell beschränkt. Bitte beachten Sie die Vorgaben und Anweisungen der Kulturhäuser. 

Gastronomie 

Der Verzehr von Getränken und Speisen ist in den Institutionen nur an festen Sitz- und Stehplätzen mit Mindestabstand erlaubt. Ein mobiler Verzehr innerhalb der Institutionen ist nicht möglich.

ÖPNV

In allen öffentlichen Verkehrsmitteln (auch in den Shuttle-Bussen) gilt eine Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske).